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Informationen: Krankgeschrieben: So sind Sie auf der sicheren Seite
Posted on Saturday, March 29 2008 by DFS

Gesundheit

„Zahl der Krankheitsfälle im Jahr 2007 drastisch gesunken“ frohlockten die Zeitungen noch vor kurzem.  Dies liegt sicherlich nicht nur daran, dass die Deutschen weniger krank sind – viele Arbeitnehmer wagen einfach nicht mehr, sich aufgrund einer Erkrankung von der Arbeit freistellen zu lassen. Doch was tun, wenn es wirklich nicht möglich ist, mit einer hartnäckigen Grippe oder einem Magen-Darm-Effekt im Büro zu erscheinen? Worauf sollten kranke Arbeitnehmer achten?

von Lena Hüsemann

? Ich fühle mich heute nicht gut. Muss ich meinem Arbeitgeber zeitgleich mit der Krankmeldung ein Attest vorlegen?

Sehr wichtig ist, dass Sie im Krankheitsfall umgehend Ihren Vorgesetzten verständigen, möglichst noch vor Arbeitsbeginn am Tage der Erkrankung. Ein ärztliches Attest ist allerdings nicht immer sofort nötig, in der Regel erst ab dem dritten Tag der Erkrankung. Nähere Informationen finden Sie in Ihrem Arbeitsvertrag. Sollte der Arbeitgeber aber dennoch ab dem ersten Krankheitstag auf eine Krankschreibung bestehen, muss dem Folge geleistet werden.

? Ich bin krank geschrieben. Darf ich einkaufen gehen?

Auch Kranke müssen essen. So lange der Heilungsprozess nicht gefährdet wird, ist der Gang zum Supermarkt oder zur Apotheke also durchaus erlaubt. Stundenlange Shoppingtouren mit der besten Freundin sind dagegen tabu und könnten schnell zum Kündigungsgrund werden!

? Mein Arzt hat mich krankgeschrieben. Ich möchte aber trotzdem arbeiten, da wir in der Firma dünn besetzt sind und ein wichtiger Termin ansteht. Darf ich?

Erscheinen Sie trotz Krankschreibung am Arbeitsplatz, befinden Sie sich in einer rechtlichen Grauzone. Allgemein gilt Folgendes: Ein Arbeitnehmer muss sich immer so verhalten, dass er möglichst schnell wieder gesund wird. Erscheint er doch zur Arbeit, riskiert er zwar nicht seinen Krankenversicherungsschutz, tut seiner Gesundheit aber auf Dauer nichts Gutes.

Hat Ihr Arzt Sie krankgeschrieben, sollten Sie die Auszeit für Ihre Genesung nutzen. Nur so können Sie danach wieder mit vollem Elan wieder in das Arbeitsleben starten.

? Habe ich bei Erkrankung im Urlaub einen verlängerten Urlaubsanspruch?

Der  Urlaubsanspruch verlängert sich um die Tage, an denen der Arbeitnehmer krankgeschrieben ist. Besuchen Sie also im Krankheitsfall umgehend einen Arzt und lassen Sie sich immer ein Attest ausstellen!

? Ich bin für drei Wochen krankgeschrieben. Darf ich in der Zeit in den Urlaub fliegen?

Ein schwieriges Thema... Im Arbeitsrecht steht folgendes: "Krankgeschriebene Arbeitnehmer dürfen nichts unternehmen, was die Genesung verzögert oder gar gefährdet".  Grundsätzlich gilt also, dass Reisen erlaubt sind, so lange sie den Heilungsprozess fördern. also wegen Depressionen krankgeschrieben ist, darf ruhig ein paar Tage in den Bergen ausspannen. Ausgedehnte Partynächte auf Ibiza lassen dagegen aber kaum auf einen heilungsfördernden Effekt schließen.

Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie sich die Reise zur Sicherheit von Ihrem Arzt genehmigen lassen und so unangenehme Überraschungen nach Ihrer Rückkehr ausschließen.

? Darf ich während der Krankheit Sport treiben?

Alles, was die Heilungschancen erhöht, ist erlaubt. Eine sportliche Betätigung hängt also von der jeweiligen Krankheit ab. Spaziergänge an der frischen Luft gelten als heilungsfördernd, auch gegen Gymnastik ist nichts einzuwenden. Über die Notwendigkeit eines Karate-Wettkampfs lässt sich streiten, unterlassen sie derartige körperliche Betätigungen lieber.

Hat Ihnen Ihr Arzt dagegen strikte Bettruhe verordnet, sollten Sie auch wirklich im Bett bleiben!

? Ich möchte heute Abend gerne ins Kino gehen, bin aber krankgeschrieben. Ist das erlaubt?

Krankgeschriebene Arbeitnehmer sollten sich in erster Stelle ihrer Genesung widmen. Wer also mit einem grippalen Effekt beim Schlittschuhlaufen erwischt wird, riskiert eine Abmahnung.

Das bedeutet allerdings auch eins: So lange der Heilungsprozess dabei nicht gefährdet wird, müssen Sie nicht alle Freizeitaktivitäten unterlassen.

? Darf ich als Alleinerziehende der Arbeit fern bleiben, wenn mein Kind krank ist?

Ja, natürlich: Eltern dürfen sich von der Arbeit freistellen lassen, sobald ihr Kind unter zwölf Jahren erkrankt. Alleinerziehende Mütter und Väter haben einen Anspruch auf zwanzig Tage pro Kind und Jahr, Verheirateten muss der Arbeitgeber pro Kind jeweils zehn Tage gewähren.

Allerdings gibt es auch hier Grenzen: Verheiratete dürfen bei mehreren Kindern maximal 25 Tage, Alleinerziehende 50 Tage fehlen. Der Lohn wird dabei höchstens sechs Tage lang bezahlt, der Rest gilt als unbezahlter Urlaub.

? Ich bin aufgrund ständiger Erschöpfungszustände seit über einem Jahr krankgeschrieben. Darf mich mein Arbeitgeber feuern?

Das hängt von der Firmengröße ab: Laut Bundesarbeitsgericht dürfen kleine und mittelständige Firmen nach zwei Jahren Krankschreibung eine Entlassung vornehmen. Sie sollten also gegebenenfalls mit einer Kündigung rechnen.


Die Homepage der Autorin besuchen Sie unter: www.tierisch-gute-texte.de

Unter unserer Rubrik "Surftipps" finden Sie weitere Informationen zur Autorin.

Wir danken für die freundliche Genehmigung zur Veröffentlichung! DFS e.V.



Krankgeschrieben: So sind Sie auf der sicheren Seite

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