„Zahl der Krankheitsfälle im Jahr 2007 drastisch gesunken“
frohlockten die Zeitungen noch vor kurzem.
Dies liegt sicherlich nicht nur daran, dass die Deutschen weniger krank
sind – viele Arbeitnehmer wagen einfach nicht mehr, sich aufgrund einer
Erkrankung von der Arbeit freistellen zu lassen. Doch was tun, wenn es wirklich
nicht möglich ist, mit einer hartnäckigen Grippe oder einem Magen-Darm-Effekt
im Büro zu erscheinen? Worauf sollten kranke Arbeitnehmer achten?
von Lena Hüsemann
? Ich fühle mich heute nicht gut.
Muss ich meinem Arbeitgeber zeitgleich mit der Krankmeldung ein Attest
vorlegen?
Sehr wichtig ist, dass Sie im Krankheitsfall umgehend
Ihren Vorgesetzten verständigen, möglichst noch vor Arbeitsbeginn am Tage der
Erkrankung. Ein ärztliches Attest ist allerdings nicht immer sofort nötig, in
der Regel erst ab dem dritten Tag der Erkrankung. Nähere Informationen finden
Sie in Ihrem Arbeitsvertrag. Sollte der Arbeitgeber aber dennoch ab dem ersten Krankheitstag
auf eine Krankschreibung bestehen, muss dem Folge geleistet werden.
? Ich bin krank
geschrieben. Darf ich einkaufen gehen?
Auch Kranke müssen essen.
So lange der Heilungsprozess nicht gefährdet wird, ist der Gang zum Supermarkt
oder zur Apotheke also durchaus erlaubt. Stundenlange Shoppingtouren mit der
besten Freundin sind dagegen tabu und könnten schnell zum Kündigungsgrund
werden!
? Mein Arzt hat mich
krankgeschrieben. Ich möchte aber trotzdem arbeiten, da wir in der Firma dünn
besetzt sind und ein wichtiger Termin ansteht. Darf ich?
Erscheinen Sie trotz
Krankschreibung am Arbeitsplatz, befinden Sie sich in einer rechtlichen
Grauzone. Allgemein gilt Folgendes: Ein Arbeitnehmer muss sich immer so
verhalten, dass er möglichst schnell wieder gesund wird. Erscheint er doch zur
Arbeit, riskiert er zwar nicht seinen Krankenversicherungsschutz, tut seiner
Gesundheit aber auf Dauer nichts Gutes.
Hat Ihr Arzt Sie
krankgeschrieben, sollten Sie die Auszeit für Ihre Genesung nutzen. Nur so
können Sie danach wieder mit vollem Elan wieder in das Arbeitsleben starten.
? Habe ich bei
Erkrankung im Urlaub einen verlängerten Urlaubsanspruch?
Der Urlaubsanspruch verlängert sich um die Tage,
an denen der Arbeitnehmer krankgeschrieben ist. Besuchen Sie also im Krankheitsfall
umgehend einen Arzt und lassen Sie sich immer ein Attest ausstellen!
? Ich bin für drei
Wochen krankgeschrieben. Darf ich in der Zeit in den Urlaub fliegen?
Ein schwieriges Thema... Im
Arbeitsrecht steht folgendes: "Krankgeschriebene Arbeitnehmer dürfen
nichts unternehmen, was die Genesung verzögert oder gar gefährdet". Grundsätzlich gilt also, dass Reisen erlaubt
sind, so lange sie den Heilungsprozess fördern. also wegen Depressionen
krankgeschrieben ist, darf ruhig ein paar Tage in den Bergen ausspannen.
Ausgedehnte Partynächte auf Ibiza lassen dagegen aber kaum auf einen
heilungsfördernden Effekt schließen.
Zu Ihrer eigenen
Sicherheit sollten Sie sich die Reise zur Sicherheit von Ihrem Arzt genehmigen
lassen und so unangenehme Überraschungen nach Ihrer Rückkehr ausschließen.
? Darf ich während der
Krankheit Sport treiben?
Alles, was die
Heilungschancen erhöht, ist erlaubt. Eine sportliche Betätigung hängt also von
der jeweiligen Krankheit ab. Spaziergänge an der frischen Luft gelten als heilungsfördernd,
auch gegen Gymnastik ist nichts einzuwenden. Über die Notwendigkeit eines
Karate-Wettkampfs lässt sich streiten, unterlassen sie derartige körperliche
Betätigungen lieber.
Hat Ihnen Ihr Arzt
dagegen strikte Bettruhe verordnet, sollten Sie auch wirklich im Bett bleiben!
? Ich möchte heute Abend
gerne ins Kino gehen, bin aber krankgeschrieben. Ist das erlaubt?
Krankgeschriebene
Arbeitnehmer sollten sich in erster Stelle ihrer Genesung widmen. Wer also mit einem
grippalen Effekt beim Schlittschuhlaufen erwischt wird, riskiert eine
Abmahnung.
Das bedeutet allerdings
auch eins: So lange der Heilungsprozess dabei nicht gefährdet wird, müssen Sie
nicht alle Freizeitaktivitäten unterlassen.
? Darf ich als
Alleinerziehende der Arbeit fern bleiben, wenn mein Kind krank ist?
Ja, natürlich: Eltern dürfen
sich von der Arbeit freistellen lassen, sobald ihr Kind unter zwölf Jahren
erkrankt. Alleinerziehende Mütter und Väter haben einen Anspruch auf zwanzig
Tage pro Kind und Jahr, Verheirateten muss der Arbeitgeber pro Kind jeweils
zehn Tage gewähren.
Allerdings gibt es auch
hier Grenzen: Verheiratete dürfen bei mehreren Kindern maximal 25 Tage,
Alleinerziehende 50 Tage fehlen. Der Lohn wird dabei höchstens sechs Tage lang
bezahlt, der Rest gilt als unbezahlter Urlaub.
? Ich bin aufgrund
ständiger Erschöpfungszustände seit über einem Jahr krankgeschrieben. Darf mich
mein Arbeitgeber feuern?
Das hängt von der
Firmengröße ab: Laut Bundesarbeitsgericht dürfen kleine und mittelständige
Firmen nach zwei Jahren Krankschreibung eine Entlassung vornehmen. Sie sollten
also gegebenenfalls mit einer Kündigung rechnen.
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Wir danken für die freundliche Genehmigung zur Veröffentlichung! DFS e.V.